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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 OVG A 29/82   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 OVG A 29/82 (https://dejure.org/1985,18617)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.1985 - 2 OVG A 29/82 (https://dejure.org/1985,18617)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 1985 - 2 OVG A 29/82 (https://dejure.org/1985,18617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 8 NBG; § 32 NBG
    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle eines Fachleiters für besondere Aufgaben am Staatlichen Studienseminar; Einbeziehung eines Unterrichtsbesuchs in die Auswahlentscheidung für die Besetzung einer Stelle; Bekanntschaft des vorgezogenen Bewerbers mit Personen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlverfahren bei der Besetzung einer Stelle eines Fachleiters für besondere Aufgaben am Staatlichen Studienseminar; Einbeziehung eines Unterrichtsbesuchs in die Auswahlentscheidung für die Besetzung einer Stelle; Bekanntschaft des vorgezogenen Bewerbers mit Personen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 1245
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 14.06.1966 - II C 89.64

    Einspruch auf Neuentscheidung über die Besetzung einer Rektorstelle -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    Indessen liegt eine derartige Betrachtungsweise offenbar dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1966 ( BVerwG II C 89.64 , Buchholz 232, § 8 BBG , Nr. 4) zugrunde, auf das sich seither die herrschende Meinung stützt.

    Allerdings hat das grundlegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1966 (a.a.O.) den Wegfall der Möglichkeit einer Neubescheidung nach vollzogener Stellenbesetzung damit begründet, wegen der eingetretenen neuen Situation könne das abgeschlossene Verfahren nicht in der Lage wieder eröffnet werden, die vor der Besetzung bestanden habe.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1984 - 6 A 270/82
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    Allerdings findet auch hier der Rechtsschutz seine Grenze in dienstlichen Notwendigkeiten, die sich während des Verfahrens ergeben haben können (vgl. zu den Grenzen des Anspruchs auf Umsetzung eines anderen Beamten OVG NW, Urt. v. 17.2.1984 - 6 A 270/82 -, DÖD 1985, 67).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 48.68

    Höherbewertung eines Dienstpostens - Verletzung von beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    Es handelt sich weder um einen nur beschreibenden oder regelungsfrei wertenden Akt, wie es bei dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwGE 49, 355) angenommen wird, noch - wie etwa bei der Dienstpostenbewertung (vgl. BVerwGE 36, 192 ff, 218 ff [BVerwG 28.10.1970 - BVerwG VI C 48.68] ) - um eine zwar gesetzesanwendende, aber den einzelnen Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht unmittelbar betreffende verwaltungsinterne Maßnahme, noch steht die Auswahlentscheidung einer bloßen Mitwirkungshandlung (vgl. Redeker/von Oertzen, § 42 VwGO, Anm. 83 ff) gleich, die gegenüber der bezweckten Dienstpostenübertragung ohne selbstständige Bedeutung wäre und nur mit dieser zusammen (inzident) überprüft werden könnte.
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    In der neueren Rechtsprechung ist jedoch immer wieder hervorgehoben worden, daß jedenfalls in dem Umfange, in dem die Stellenbesetzung korrigierbar sei, mit ihr das Überprüfungsverfahren noch nicht beendet sein müsse (Urt. d. Sen. v. 20.11.1978, a.a.O., S. 480; ähnlich für Rechtsmittel gegen die Besetzungsentscheidung selbst: BVerwG, Beschl. v. 20.2.1985 - 1 WB 37/83, 113/84, JZ 1985, 542; ähnlich bereits BVerwG, Beschl. v. 22.4.1975, I WB 189/72 und 227/72, DVBl 1976, 335 [BVerwG 23.04.1975 - I WB 189/72; I WB 227/72] mit zustimmender Anmerkung von Schick; Günther, a.a.O. unter Ablehnung einer "Stabilität der Dienstpostenbesetzung").
  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    In der neueren Rechtsprechung ist jedoch immer wieder hervorgehoben worden, daß jedenfalls in dem Umfange, in dem die Stellenbesetzung korrigierbar sei, mit ihr das Überprüfungsverfahren noch nicht beendet sein müsse (Urt. d. Sen. v. 20.11.1978, a.a.O., S. 480; ähnlich für Rechtsmittel gegen die Besetzungsentscheidung selbst: BVerwG, Beschl. v. 20.2.1985 - 1 WB 37/83, 113/84, JZ 1985, 542; ähnlich bereits BVerwG, Beschl. v. 22.4.1975, I WB 189/72 und 227/72, DVBl 1976, 335 [BVerwG 23.04.1975 - I WB 189/72; I WB 227/72] mit zustimmender Anmerkung von Schick; Günther, a.a.O. unter Ablehnung einer "Stabilität der Dienstpostenbesetzung").
  • BVerwG, 07.12.1965 - II C 226.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    Auch ist nicht ausgeschlossen, daß dieser - selbst bei theoretischer Wiederholbarkeit der Auslese - Gründe hat, sein Gesuch mit der Stellenbesetzung als gegenstandslos zu betrachten und deshalb zur Fortsetzungsfeststellungsklage überzugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.12.1965 II C 226.62 , Buchholz 310, § 113 VwGO, Nr. 23: "nicht mehr dienlich").
  • VG Hannover, 19.05.1976 - III A 104/75
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1985 - 2 A 29/82
    Der gegenteiligen Auffassung des Verwaltungsgerichts (seinerzeit des VG Hannover - Kammer Osnabrück -, Urt. v. 19.5.1976 - III A 104/75 - in DVBl 1977, 584) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Das Oberverwaltungsgericht für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein stellte fest, daß die Bewerbung der Beschwerdeführerin unter Verletzung ihres Anspruchs auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt abgelehnt worden war und gab daher ihrer Berufung statt (Urteil vom 07.05.1985, DVBl. 1985, S. 1245).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt (vgl. DVBl. 1985, 1245 ff.):.
  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 4.87

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage - Ernennung eines Mitbewerbers -

    Maßgebend sind die Erwägungen in dem den Beteiligten bekannten Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - (BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85] = Buchholz 237.6 § 8 Nr. 4), durch das die zur Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG führende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 7. Mai 1985 - 2 OVG A 29/82 - (DVBl. 1985, 1245) aufgehoben worden ist:.
  • BVerwG, 30.06.1993 - 2 B 64.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    In dieser Entscheidung hat der beschließende Senat die früher vom Berufungsgericht vertretene Auffassung abgelehnt, die Auswahlentscheidung des Dienstherrn stelle einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung dar (Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 OVG A 29/82 - <DVBl 1985, 1245 f.> m.w.N.), sondern ist davon ausgegangen, daß die eine Bewerbung ablehnende Entscheidung des Dienstherrn rechtlich von der den übergangenen Bewerber nicht betreffenden Ernennungsentscheidung zu trennen ist.
  • OVG Saarland, 10.04.1989 - 1 W 7/89
    - im Verständnis der §§ 80, 123 V VwGO keine Vollziehung der Auswahlentscheidung darstellt (ebenso - unter Aufgabe der früheren Rspr., etwa Beschl. v. 25.5. 1982 - 3 W 1318/82, - OVG Saarlouis, Beschl. v. 24.2. 1989 - 3 W 506/88; OVG Lüneburg, DVBl 1985, 1245, und Günther, NVwZ 1986, 700).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 46.86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Da die Klage schon deshalb nicht allein durch die Besetzung der Planstelle durch Beförderung eines anderen Richters unbegründet geworden sein kann, stellt sich auch die unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 7. Mai 1985 - 2 OVG A 29.82 - (DVBl. 1985, 1245) formulierte Frage zu einem neuen Auswahlverfahren im vorliegenden Rechtsstreit nicht.
  • VG Oldenburg, 10.10.2003 - 6 B 2382/03

    Auswahlentscheidung bei im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern

    a) Da bei Wertungen, die im Ermessen oder Beurteilungsspielraum des Dienstherrn stehen, die potentielle Kausalität eines Verfahrensfehlers ebenso wie die eines Abwägungsfehlers in der Regel zu bejahen ist (vgl. Kopp, VwVfG, 5. Aufl., § 46 Rdn. 24 m.w.N.), ist die Möglichkeit des Erfolgs in einem neuen Auswahlverfahren nur dann zu verneinen, wenn der Bewerber aus Rechtsgründen nicht in Betracht kommt oder sonst keine andere als die zugunsten des Konkurrenten getroffene Entscheidung ergehen darf (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1985 - 2 A 29/82 - DVBl. 1985, 1245; Günther, Einstweiliger Rechtsschutz im Vorfeld der Beförderung, NVwZ 1986, 697, 703; Schoch/Schmidt-Aßmann/Gerhardt, VwGO, Stand: Dezember 2002, § 114 Rdn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 5 ME 116/03).
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